Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

15.12.2013, 08:00 Uhr


Es gibt sie noch, die guten Dinge im Leben. Zum Beispiel den Nacht- und Notdienstfonds. Mein Gott, es ist nicht die Welt, was da überkommt, aber immerhin. Und dann gibt es auch die dunklen und bösen Seiten dieser Welt, mein liebes Tagebuch. Und hier finden sich Rabattverträge, Lieferengpässe, Nullretaxationen. Schlimm. Doch die Sorge unserer Professoren gilt der bösen Pharma-Häppchen-Fortbildung zu halbseidenen, nicht evidenzbasierten Mittelchen. Und die Kammern haben diese Fobi sogar mit Zertifikat abgesegnet. Das geht gleich gar nicht, wo kommen wir da hin? Na klar, in den Pharmahimmel. Wenn das der neue Gesundheitsminister erfährt, dann bläst er unsere drei Kerzen aus.

9. Dezember 2013

Nein, ist nicht wahr, oder? Doch, mein liebes Tagebuch, 1119 neue Rabattverträge hat der AOK-Bundesverband für die 12. Tranche seiner Rabattverträge mit Generikafirmen abgeschlossen, die am 1. April 2014 in Kraft treten werden. Da kommt wieder etwas auf uns zu: Umstellungen im Warenlager und liebevolle Überzeugungsarbeit bei Patienten, die ihre gewohnten Präparate nicht mehr bekommen. Ja, ja, das sollte mal der AOK-Hermann live erleben! Freilich, Rabattverträge gibt es zwar schon seit rund sechs Jahren, aber so richtig dran gewöhnt haben wir uns immer noch nicht. Sie verursachen noch immer viel Arbeit und vor allem Ärger. Immer wenn die Ergebnisse der neuen Ausschreibungen bekannt gegeben werden, stößt es besonders auf. Doch das ist jetzt längst nicht alles. Besonders ätzend in den letzten Monaten: Lieferengpässe! Die Gründe: Viele der zum Zug gekommenen Firmen schaffen es oft nicht, die erforderlichen Mengen rechtzeitig zu produzieren und zur Verfügung zu stellen. Produziert wird aus Kostengründen (billig, billig) in China und Indien, der Nachschub läuft nicht immer wie geplant. Außerdem: Ein Großteil der Kontingente wird auch schon mal gern in andere Länder umverteilt, in denen es keine Rabattverträge gibt, in denen die Erlöse besser sind. So kann es derzeit sogar vorkommen, dass Arzneimittel in Portugal defacto teurer für die dortigen Kassen sind als in Deutschland. Die Folge für uns: Lieferengpässe. Ja, mein liebes Tagebuch, so sehen Erfolgsmodelle heute aus. Skandalös.

10. Dezember 2013

Alles schläft, einsam wacht – das ist der Apotheker in der Nacht. Bisher gab’s da nichts zu freuen. Aber jetzt, na ja, kommt wenigstens ein bisschen Freude auf: der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) rollt an! Besser als nichts: Die erste Pauschale soll noch vor Weihnachten eintreffen. Hochrechnungen zufolge soll sie bei etwa 213 Euro liegen. Pro Dienst, versteht sich. Macht hoch die Tür! Auch angenehm zu lesen: Die reinen Verwaltungskosten des NNF werden voraussichtlich unter drei Prozent liegen. Insgesamt erwartet der NNF im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 44,78 Millionen Euro. Davon werden laut Plan 42,642 Millionen Euro als Notdienstpauschale ausgeschüttet. Vielleicht jetzt einen kleinen Piccolo?

Eine Magnum-Flasche können dagegen einige wenige Insel-Apotheker öffnen: In idyllischer Lage haben sie ordnungsgemäß in den ersten beiden Monaten August und September 61 Nacht- und Notdienste gemacht und abgerechnet – bedeutet mal eben ein Extrahonorar von knapp 13.000 Euro. Aufs Jahr hochgerechnet sind das rund 78.000 Euro NNF-Geld. Nein, das ist kein Stoff für Neiddiskussionen, beschwichtigt auch gleich der Geschäftsführer der Apothekerkammer Schleswig-Holstein. Sind nur Sonderfälle, und: „Diese Apotheker sind zur allnächtlichen Dienstbereitschaft verpflichtet.“ Jawoll, das hat die Kammer selbst so angeordnet. Zum Beispiel auf Helgoland oder auf der Hallig Pellworm. Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht nachvollziehen, dass der Kammergeschäftsführer meint, über die Angemessenheit der Vergütung müsse man noch mal nachdenken, da die Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zur Inanspruchnahme des Nacht- und Notdienstes stehe. Mein liebes Tagebuch, ja wie? Nachtdienst ist Nachtdienst. Und von der Kammer selbst angeordnet. Will sie ihn nun oder nicht? Wenn ja, dann ist auch das Honorar zu zahlen. So einfach ist das. Die Anzahl der verordneten Nachtdienste steht schon seit Anfang des Jahres fest – mal rund 200 Euro, da ist das kein Geheimnis, was hier fließen muss.

Und schon schaltet sich das Bundesgesundheitsministerium ein: Es will die Höhe des Nacht- und Notdiensthonorars für die „Insel-Apotheken“ auf den Prüfstand stellen. Eine Wertung der gesetzlichen Lage sei damit aber nicht verbunden. Auch die ABDA sieht keinen Anlass für eine Änderung. Man habe über solche Sonderfälle im Zuge der Gesetzgebung mit dem Gesundheitsminister diskutiert. „Das war der Politik bewusst“, so ABDA-Präsident Schmidt. Mein liebes Tagebuch, nochmal: Es liegt in der Hand der Kammern. Sie setzen den Notdienst fest. Oder gibt es etwa auch ein bisschen Nachtdienst? 

Um 2,2 Prozent ist das Volumen der Fertigarzneimittel zwischen Januar und Oktober 2013  gestiegen, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wurden. 575 Millionen Packungen waren es, die in den ersten zehn Monaten dieses Jahres abgegeben wurden. Das bedeutet laut Auswertung der GKV-Abrechnungsdaten ein Plus, denn bisher lagen die Zuwachsraten unter einem Prozentpunkt. Nach Angaben des Gesundheitsdienstleisters Insight Health, der die Auswertung vorgenommen hatte, sei die ausgeprägte und lang anhaltende Grippe- und Erkältungswelle in den ersten vier Monaten dieses Jahres der Hauptgrund für das steigende Verordnungsvolumen gewesen. Früher wie heute – gegen so eine kleine Erkältungswelle ist aus apothekerlicher Sicht nichts einzuwenden, mein liebes Tagebuch, oder?

Immer wieder interessant,  wie liebe Kolleginnen und Kollegen noch im vergangenen Jahr versuchten, Kunden mit unerlaubten Rabatten zu ködern. Zum Beispiel ein Versandapotheker, der den Kunden einen „Marktforschungsrabatt“ von fünf Euro gewährte, wenn sie drei belanglose und banale Fragen beantworteten. Der Apotheker ging davon aus, dass er die Gegenleistung des Kunden, die Beantwortung der Fragen, honorieren dürfe. Ha ha, mein liebes Tagebuch, da sah das Gericht dann doch ein wenig anders. Ganz klar, so das Landgericht Bielefeld, das ist ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht. Eine Zuwendung von fünf Euro sei nach der Bonustaler-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine geringwertige Kleinigkeit. Ich bin gespannt, wann mit diesen Rabattköderaktionen endlich Schluss ist.

11. Dezember 2013

Marihuana aus der Apotheke – in Uruguay ist dies bald möglich. Das Land hat den Anbau und den Verkauf der Cannabis-Droge unter staatlicher Kontrolle legalisiert und den Stoff für den Verkauf in Apotheken freigegeben. Die Kunden müssen sich in ein Register eintragen; bis zu 40 Gramm pro Monat sollen nach dem neuen Gesetz erhältlich sein. Start soll im Mai nächsten Jahres sein – Minderjährige und Ausländer allerdings profitieren davon nicht. Ziel ist natürlich eine effizientere Bekämpfung der Drogenkartelle. Das wünschen sich auch die Grünen: Sie wollen einen Coffeeshop in Berlin zulassen, der, wie in den Niederlanden, Haschisch und Marihuana verkauft. Mein liebes Tagebuch, wenn man es schon mit einer Teillegalisierung versuchen will, dann erscheint der Verkauf über Apotheken irgendwie sinnvoller als das, was die Grünen vorhaben, oder?

Phoenix räumt auf. Der Pharmagroßhändler will mit seinem ins Leben gerufenen Optimierungsprogramm „Phoenix Forward“ organisatorische Veränderungen in der Struktur vornehmen, in Deutschland und in weiteren 24 Ländern, in denen er arbeitet. Bis zu 380 Arbeitsplätze könnten verloren gehen, 100 Mio. Euro sollen eingespart werden. Phoenix wird wohl nicht der einzige Pharmagrossist bleiben, der in den nächsten Jahren strukturelle Veränderungen vornehmen wird und vornehmen muss. Die Rabattschlachten im ablaufenden Jahr waren heftig. Mein liebes Tagebuch, wie mag wohl der Großhandelsmarkt in zehn oder zwanzig Jahren aussehen? Gibt es dann noch Rabatte? Stellt unser Großhändler uns noch Dienstleistungen zur Verfügung?

12. Dezember 2013

Sie sind besorgt um das deutsche Apothekenwesen: Acht Professoren der deutschen Pharmazie wenden sich in einem offenen Brief an den Präsidenten der Bundesapothekerkammer und die Präsidenten der Landesapothekerkammern. Der Grund ihrer Sorge, mal salopp ausgedrückt: die von Kammern zertifizierten und angebotenen Büffet- und Häppchenveranstaltungen der Pharmaindustrie, vor allem zu zweifelhaften Präparaten. Ja, ja, die Wissenschaftlichkeit ist in Gefahr. Sagen die Damen und Herren der Wissenschaft. Fortbildung, wie sie Kammern zertifizieren sollten, dürfe eben nicht eine Fortbildung über von Pharmafirmen vertriebene halbseidene Produkte sein, zu denen es keine wissenschaftlich belegten Wirksamkeitsnachweise gebe. Mein liebes Tagebuch, an der Kritik der Professoren ist was dran. Fortbildung mit Kammersiegel sollte unabhängig sein. So weit so gut. Allerdings: Man sollte nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt auch gute Fortbildung mit Unterstützung der Industrie.
Aber die Kritik aus der Hochschule wendet sich auch gegen spezielle Fortbildungsinhalte zu alternativen Heilmethoden, Beispiel Schüßler-Salze. Oder überhaupt Heilmethoden und Arzneimittel, zu denen es keine hieb- und stichfesten Studien gibt. Hm, mein liebes Tagebuch, ganz abgesehen davon, dass auch nicht alle wissenschaftlichen Studien das Gelbe vom Ei sind: Da machen die Professores das alte Fass auf, da steht der gesamte  homöopathische, geschüsselte, spagyrisierte und anthroposophierte Arzneischatz zur Disposition, praktisch die Voodoo-Abteilung der Apotheke, oder? Braucht man sie? Auch wenn man nichts davon hält: als Edel-Placebo „wirken“ sie in vielen Fällen. Sollte sich die Apotheke da nach Ansicht der Professoren ausklinken und diese Abteilung dem Versandhandel oder anderen Verkaufskanälen überlassen? Wollen wir parapharmazeutische Verkaufsstellen in Deutschland? Wäre mal interessant zu erleben, wie ein Hardcore-Wissenschaftler am HV-Tisch einer grünen Waldorfschülerin und Anthroposophin mit zwei Kindern die homöopathischen Mittelchen, die sie für ihre Kinder kaufen will, ausredet. Ach, ja, mein liebes Tagebuch, alles nicht so einfach, gell?

13. Dezember 2013

Über den NNF kommt ein bisschen Geld ins Haus, über das Null-Retax-Urteil holen es sich die Kassen wieder. Die Welt ist böse, liebes Tagebuch, und ungerecht. Nachdem die Urteilsgründe des Bundessozialgerichts (BSG) zur Nullretaxation vorliegen, müssen die rund 14.000 Apotheken, die einer Musterstreitvereinbarung mit den Ersatzkassen beigetreten waren, ab diesem Dezember mit endgültigen Rechnungskürzungen rechnen. Während alle anderen Apotheken, die der Vereinbarung nicht beigetreten waren, bereits bei den abgegebenen Arzneimitteln, die nicht den Rabattverträgen entsprachen, auf null retaxiert worden waren, hatten die 14.000 Apotheken einen kleinen Aufschub. Während der Ausgang des Prozesses noch offen war, erfolgte nur eine vorläufige Absetzung von 50 Prozent des Taxbetrages, maximal 25 Euro pro Packung. Jetzt, nach Veröffentlichung der Urteilsgründe, ist’s aus mit Aufschub, der Rest wird nachgefordert – immerhin ohne Zinsen. Je nach Verhalten der Apotheke sind das dann wenige Euro bis hin zu einigen hundert Euro. Ja, mein liebes Tagebuch, man wird nicht darum herum kommen, peinlich genau die Rabattverträge zu befolgen – oder man „verschenkt“ die Arzneimittel (kann ja auch eine Art von Marketing sein). Und sind die Präparate nicht lieferbar oder gibt es pharmazeutische Bedenken: dann daran denken: gnadenlos die Sonder-PZN-aufgetragen.   

14. Dezember 2013

Nix Spahn, nix von der Leyen. Hermann Gröhe soll er heißen, unser neuer Bundesgesundheitsminister. An den haben wir zuletzt gedacht, oder? Jahrgang 1961, evangelisch, verheiratet, vier Kinder. Jurist, Generalsekretär der CDU. Markanter viereckiger Kopf mit nach hinten gekämmten Haaren (lässt sich gut von Cartoonisten zeichnen). Und was hat er mit Gesundheit drauf? Was zeichnet ihn für den Gesundheitsminister aus? Hm, nichts. Aber darauf kommt’s wie so oft nicht an. Hauptsache der Parteienproporz, die Frauenquote und das, woran beim Ministerkarussell sonst noch gedacht werden muss, stimmen. Also, dann, auf einen fröhlichen dritten Advent.  


Peter Ditzel


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