Nacht- und Notdienst

Erste Pauschale kommt zu Weihnachten: 213 Euro

Berlin - 10.12.2013, 12:02 Uhr


Die erste Nacht- und Notdienstpauschale wird nach einer aktuellen Hochrechnung der NN-Fondsverwaltung (NNF) 213 Euro betragen. Wegen der Verzögerungen beim Eingang der von den Apotheken an den NNF zu meldenden Rx-Abgaben auf Privatrezepten wird die Festsetzung erst am Morgen des 20. Dezember durch einen DAV-Beschluss in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium erfolgen. Ursprünglich sollte die Festsetzung schon Anfang kommender Woche erfolgen.

Die Anweisung zur Auszahlung muss dann wegen der Weihnachtspause der Banken am selben Freitag bis um 15 Uhr bei der Düsseldorfer Apobank erfolgen. Dann kann die erste Pauschale noch vor Weihnachten auf den Konten der Apotheken eintreffen, die direkt mit dem NNF abrechnen. Die Apotheken, die ihre Nacht- und Notdienstpauschale über die Apothekenrechenzentren abrechnen, erhalten die Auszahlung mit der nächsten Monatsabrechnung. „Wenn alles glatt läuft, haben wir damit unser Ziel erreicht“, sagte Rainer Gurski, Geschäftsführer des NNF gegenüber DAZ.online.

Die endgültige Höhe der ersten Pauschale für die in den Monaten August und September geleisteten Nacht- und Notdienste könne erst am Abend des 19. Dezember ermittelt werden, wenn alle Selbsterklärungen und die dazugehörenden Zahlungen der Apotheken beim Fonds eingegangen seien, so Gurski. Am Morgen des 20. Dezember werde dann der DAV-Vorstand auf Grundlage der NNF-Zahlen den notwendigen Beschluss über die Höhe der ersten NN-Pauschale treffen.

„Aufgrund der doch zahlreich (über 10.000) verspätet beim NNF eingegangenen Selbsterklärungsbelege, die außerhalb des vorgesehenen standardisierten Weges über die Apothekenrechenzentren durch den NNF selbst erfasst und bearbeitet werden mussten, und der Notwendigkeit zur Durchführung von über 800 Schätzungen, die für die Apotheken durchgeführt wurden, die keine oder unplausible Selbsterklärungen abgegeben haben, hat sich der verbleibende Zeitkorridor zur Ermittlung der Notdienstpauschale und Durchführung der Auszahlungen erheblich verkürzt“, so eine Presseerklärung des NNF. Da für die Berechnung der Notdienstpauschale das „Einnahmenprinzip" gelte, müsse aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Zahlungsfristen in den Verpflichtungs-/Zahlungsbescheiden der 19. Dezember 2013 abgewartet werden, bevor die Berechnung und Auszahlung der Notdienstpauschale durchgeführt werden kann. „Gelder, die bis zu dem genannten Termin nicht beim NNF eingegangen sind, können somit nicht mehr in den Berechnungslauf der Notdienstpauschale für die Monate August und September einfließen. Unser Ziel ist es dennoch, die Auszahlung der Notdienstpauschale fristgerecht in diesem Jahr umzusetzen“, so Gurski.

Die reinen Verwaltungskosten des NNF werden nach Angaben Gurskis unter drei Prozent liegen. Im Laufe des ersten Jahres soll zudem eine Betriebsmittelrücklage von 327.000 Euro und eine Risikorücklage von 553.000 Euro aufgebaut werden. Insgesamt erwartet der NNF im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 44,78 Millionen Euro. Davon werden laut Plan 42,642 Millionen Euro als Notdienstpauschale ausgeschüttet.


Lothar Klein


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