Hilfe vom Fernsehen

Hoffnung für Retax-Opfer

Berlin - 28.10.2013, 12:04 Uhr


Es lohnt sich, bei Retaxationen hartnäckig zu bleiben, wenn diese aus rein formalen Gründen erfolgen. Auch für Apotheker kann der Einfluss der Öffentlichkeit dabei hilfreich sein. Das Fernsehmagazin „defacto“ des Hessischen Rundfunks verhalf einem Apotheker in einem Retaxationsstreit um 2.500 Euro schließlich zur Bezahlung des gelieferten Arzneimittels.

Das Magazin „defacto“ will nach eigenem Anspruch bei Problemen mit Ämtern und Behörden helfen und fordert seine Zuschauer auf, Ärger mit Behörden oder Krankenkassen an die Redaktion zu berichten. Auch für einen Retax-geschädigten Apotheker hatten die Fernsehjournalisten ein offenes Ohr. In der Magazin-Ausgabe am Sonntag um 18 Uhr folgte unmittelbar nach einem Beitrag über Lieferengpässe bei Schilddrüsenpräparaten die Rubrik „jetzt reichts“. Dort berichtete „defacto“ über einen Apotheker im hessischen Gladenbach und seinen Ärger mit der AOK Hessen. Dabei machten die Journalisten auch deutlich, von welchen banal anmutenden Formalitäten die Bezahlung von Arzneimitteln abhängen kann.

Der Apotheker habe zwei Packungen mit je sechs Ampullen Humira auf ein Rezept abgegeben, auf dem 12 Ampullen verordnet gewesen seien, allerdings ohne ein Ausrufungszeichen, mit dem der Arzt die genaue Menge hätte bestätigen müssen. Der betroffene Apotheker erklärte vor laufender Kamera, er habe das Rezept so beliefert, wie es verordnet gewesen sei. Doch die AOK habe nur eine Packung bezahlt, weil das Aufrufungszeichen zur Bestätigung der Menge fehlte, was in der Apotheke aber übersehen worden sei. Daraufhin würden der Apotheke Einnahmen von 2.500 Euro fehlen, die sich deutlich auf das Geschäftsergebnis auswirken würden. Weiter berichtete „defacto“, zwei Einsprüche des Apothekers bei der AOK seien vergeblich gewesen. Die AOK beharre weiter auf der formalen Auslegung des Rezepts.

Die Journalisten suchten daraufhin den verordnenden Arzt auf, einen Professor an einer Gießener Klinik. Der Arzt erklärte, dass das teure Präparat in dieser Menge nötig sei, um einen Patienten vor dem Erblinden zu retten. Dies würde er auch gerne der AOK bestätigen, aber diese habe daraufhin nicht reagiert, so der Professor. Im nächsten Schritt hätten die Journalisten bei der Pressestelle der AOK Hessen in Bad Homburg angefragt, dort aber nur eine schriftliche Antwort erhalten, wiederum mit einer Ablehnung, weil das Ausrufungszeichen fehlte.

Doch nach weiteren Telefonaten hätten die Journalisten eine Lösung vermitteln können. Der Arzt könne ein neues Rezept über die nicht bezahlten Ampullen ausstellen und der Apotheker dieses zur Abrechnung einreichen, ohne die bereits gelieferte Ware nochmals zu liefern. Schließlich präsentierten die Journalisten einen zufriedenen Apotheker.

Die defacto-Sendung vom 27. Oktober können Sie hier sehen.


Dr. Thomas Müller-Bohn


Das könnte Sie auch interessieren

HR-Fernsehmagazin „defacto“ hilft Apotheker im Streit mit der AOK Hessen

Hoffnung für Retax-Opfer

TV-Beitrag im Hessischen Rundfunk

Lieferengpässe im Apothekenalltag

Muss die Apotheke die Verordnungsfähigkeit prüfen?

Retax bei kurzwirksamen Insulinanaloga

Entscheiden Gesetze oder einzelne Krankenkassen?

Austauschbarkeit bei gleichem Normbereich

Unberechtigte Retax bei Mehrfachverordnung

Die Tücken des Rahmenvertrags § 6

Zwischen den Normbereichen oder oberhalb der Nmax

Packungen ohne Normgröße