Ständige Impfkommission am RKI

Neue Impfempfehlungen veröffentlicht

Berlin - 30.07.2012, 12:25 Uhr


Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und veröffentlicht.

Die neuen Hinweise zu Nachholimpfungen sollen Ärzten im Praxisalltag eine Hilfestellung geben, welche Impfungen bei unvollständig geimpften Patienten erforderlich sind, um den altersentsprechend empfohlenen Impfschutz zu erreichen. Die STIKO erläutert zum Beispiel das Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation, die Indikationen für die „serologische Titerbestimmung", die nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist, und die Frage zusätzlich verabreichter Impfdosen, wenn etwa in einem Kombinationsimpfstoff nicht alle enthaltenen Komponenten erforderlich sind.

Außerdem werden erstmals altersabhängige Empfehlungen für die Durchführung von Nachholimpfungen formuliert. Erwachsene zum Beispiel sollten bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio entsprechende Nachholimpfungen erhalten. Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung sollte der Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis verwendet werden. Dies wird bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Impfungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die STIKO erinnert auch daran, dass nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, eine einmalige Masern-Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten sollten.

Eine Änderung betrifft die tetravalenten Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken der Typen A, C, W-135 und Y. Diese werden von der STIKO für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen und für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko empfohlen. Die STIKO hat in ihren Empfehlungen die Erweiterung der Zulassung dieser Impfstoffe auf Kinder ab einem Jahr berücksichtigt, statt bisher ab elf Jahren. Die Empfehlung der routinemäßigen Impfung aller Kinder im zweiten Lebensjahr mit einem Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken C bleibt unverändert bestehen. Zudem hat die STIKO eine Erweiterung der beruflichen Indikation der Mumps-Impfung beschlossen. Die Empfehlung wurde ausgeweitet auf Personen, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind.

Quelle: Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts vom 30. Juli 2012.


RKI/Dr. Carolina Kusnick