Versandhandel Schweiz

Zur Rose drängt auf OTC-Markt

Frauenfeld - 20.10.2011, 12:33 Uhr


Ungeachtet des anhängigen Rechtsstreits mit dem Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse hat die Versandapotheke „Zur Rose“ ihre neunmonatige Testphase beendet und bietet jetzt landesweit neben Rx-Produkten auch den Versand von rezeptfreien Arzneimitteln an.

Arzneimittel machen mit einem Umsatz von 4,8 Milliarden Franken in der Schweiz gut ein Fünftel der Grundversicherungsausgaben aus. Ein großer Teil davon geht aufs Konto rezeptfreier Medikamente: Im Schnitt gab jeder Schweizer im vergangenen Jahr mehr als 160 Franken für OTC-Arzneimttel aus, insgesamt circa 1,25 Milliarden Franken laut Zahlen von IMS Health. Anders als in Deutschland ist in der Schweiz der Versand von Rx-Arzneimitteln erlaubt. Der Versand von OTC-Produkten ist hingegen umstritten.

Schweizer Verbraucherverbände begrüßten die Ausweitung des Versandhandels. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz: „Der Verkauf rezeptfreier Medikamente durch diesen Verkaufskanal ist zu begrüßen, einerseits weil man keine Öffnungszeiten mehr einhalten muss, andererseits weil die Preise tiefer sind.“ Bei Arzneimitteln müsse man „wo immer möglich“ Kosten sparen, sofern dadurch die Patientensicherheit nicht gefährdet werde.

Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse sieht dagegen die Arzneimittelsicherheit in Gefahr. Laut Heilmittelgesetz brauche es im Versandhandel auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept. Außerdem müssten Beratung und Überwachung sichergestellt sein. „Eine Apotheke ist kein Selbstbedienungsladen – aber mit dem Verkauf übers Internet ist Zur Rose genau das“, so Pharmasuisse-Generalsekretär Marcel Mesnil gegenüber dem „St. Galler Tagblatt“. Er warnte vor Missbrauch und falschem Einsatz der Arzneimittel.

Pharmasuisse hat beim Departement für Finanzen und Soziales eine Klage gegen Zur Rose eingereicht. Das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau habe allerdings entschieden, der Klage nicht beizutreten, und sie nur weitergeleitet. Das Departement habe zudem den Erlass des von Pharmasuisse beantragten vorsorglichen Verbotes abgelehnt, da es von der rechtlichen Zulässigkeit des Versandhandelsmodells von Zur Rose ausgegangen sei, so eine Erklärung zur rechtlichen Lage von Zur Rose. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist nicht absehbar.

Dem Ausgang des Rechtsstreits sieht „Zur Rose“-Chef Oberhänsli gelassen entgegen. Wer im Onlineshop Medikamente bestelle, müsse zwingend einen Fragebogen zum Gesundheitszustand, zur Größe, dem Alter und dem Konsum anderer Medikamente ausfüllen. Diese Angaben leite Zur Rose an Ärzte weiter, die den Versand bewilligen müssten. Wer beispielsweise ein zu leichtes Gewicht angebe, könne keine Diätpillen bestellen. Daneben sei auch die Bestellmenge begrenzt. „Wir weisen bis zu zehn Prozent der Bestellungen zurück“, so Oberhänsli. Im Zweifelsfall nehme man zudem Rücksprache mit den Kunden.

Zur Rose wurde 1993 gegründet und befindet sich im Besitz von rund 2000 Ärzten. Als Versandapotheke für Ärzte und Patienten ist das Unternehmen in der Schweiz, in Deutschland und Österreich tätig. Zur Rose betreibt auch eigene Apotheken und beschäftigt über 300 Mitarbeiter, viele davon in der Logistik. 2010 erwirtschaftete Zur Rose einen Umsatz von 489,7 Millionen Franken.


Lothar Klein


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