Ambulante Versorgung

TK vereinbart Hausärztevertrag

Berlin - 08.04.2010, 10:32 Uhr


Als erste große, bundesweite Krankenkasse hat die Techniker Krankenkasse mit dem Deutschen Hausärzteverband einen Eckpunktevertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung unterzeichnet.

"Der Vertrag trägt entscheidend dazu bei, die Hausarztversorgung für TK-Versicherte zu verbessern", betont Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. "Hausärzte haben durch weniger Bürokratie mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten und können mit einem einfachen Honorarsystem mit vertraglich vereinbarten Eurobeträgen sicher kalkulieren." TK-Versicherte profitieren von erweiterten Sprechstundenzeiten für Berufstätige, der Förderung von Hausbesuchen und werden bei der Terminvereinbarung mit Fachärzten durch den Hausarzt unterstützt.

Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes, erklärte in Berlin: "Uns war wichtig, durch eigene Verträge gestalten zu können, statt lediglich die zu erwartenden Schiedssprüche umzusetzen. Nur so können wir das Bestmögliche für unsere Versicherten erreichen, denn sie sind es, die sich entscheiden können. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg. Krankenkassen und Hausärzte müssen wieder Partner werden." Seit Juli 2009 sind die Krankenkassen zum Abschluss von Hausarztverträgen verpflichtet. Aber nur wenige Verträge wurden bisher geschlossen. Deshalb laufen verschiedene Schiedsverfahren.

Hausärzte verpflichten sich in der HZV zur Teilnahme an Qualitätszirkeln, zur regelmäßigen strukturierten, hausarztspezifischen Fortbildung und einem Qualitätsmanagement in der Praxis und sichern so den Patienten eine aktuelle, leitliniengerechte Behandlung. Auf Basis der vereinbarten Eckpunkte werden die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes und die TK bis Anfang Mai 2010 Vollversorgungsverträge abschließen. Die Honorarvereinbarungen treten regional unterschiedlich im Oktober 2010 bzw. Anfang Januar 2011 in Kraft, bis dahin sollen mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen zur Honorarbereinigung gefunden werden.

Bereits ab Mai 2010 können sich Hausärzte in allen Vertragsbezirken sowie Versicherte in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einschreiben. Ab 1. Juli 2010 beginnt die Einschreibung für Versicherte in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen.

Die Vergütung setzt sich aus einer kontaktunabhängigen Pauschale, Betreuungspauschalen sowie Zuschlägen, etwa für rationale Pharmakotherapie und Prävention, zusammen. Dazu kommen gesondert abrechenbare Vergütungen für besondere Einzelleistungen der Hausärzte.

TK und Deutscher Hausärzteverband haben eine gemeinsame Evaluation der hausarztzentrierten Versorgung nach diesem Vertrag vereinbart.

Die wesentlichen Inhalte des Vorvertrages im Überblick:

- Die Vergütung untergliedert sich in kontaktunabhängige und kontaktabhängige Pauschalen sowie verschiedene Zuschläge und Einzelleistungen - maximal 76 Euro pro Versicherten und Quartal.

- Die Hausärzte verpflichten sich zur Teilnahme an Qualitätszirkeln und Fortbildung.

- Die Behandlung der Patienten erfolgt nach Leitlinien.

- Die Hausärzte verpflichten sich zur Einrichtung von Qualitätsmanagement in der Praxis.

- Pro Woche bieten die Hausärzte eine Abendsprechstunde bis 20 Uhr an.

- Die Wartezeit bei vereinbarten Terminen darf 30 Minuten nicht überschreiten.

- Sondervergütungen gibt es für Hausbesuche und eine effiziente Arzneimitteltherapie.

- Der Hausarzt soll die Lotsenfunktion übernehmen und die Patienten bei der zeitnahen Vereinbarung von Facharztterminen unterstützen.


Lothar Klein