Bundesgesundheitsministerium

Hecken? Nein danke!

Berlin - 01.10.2009, 15:52 Uhr


Die Gerüchteküche um den Posten des neuen Bundesgesundheitsministers brodelt. Immer wieder fällt in diesem Zusammenhang der Name Josef Hecken. Für Apotheker ist dieser Name mit dem Rechtsbruch in der Geschichte

Der Rechtsbruch führte letztlich zum EuGH-Urteil vom 19. Mai, das glücklicherweise positiv für Deutschlands Apotheken ausging. Und Josef Hecken wurde ins Bundesversicherungsamt weggelobt, dessen Chef er seit 2008 ist.

Hecken gilt als Befürworter des Gesundheitsfonds in seiner jetzigen Ausgestaltung und liegt hier mit Bundeskanzlerin Merkel auf einer Linie. Das Magazin “Stern“ verkündete bereits im Juli, aus Regierungskreisen erfahren zu haben, dass die Bundeskanzlerin Josef Hecken als Bundesgesundheitsminister favorisiert.

Jetzt, wenige Wochen vor den Koalitionsverhandlungen und der Verteilung der Ministerposten kommen erneut Gerüchte auf, Hecken könnte Chancen auf das Amt des Bundesgesundheitsministers haben. Dies soll laut einer Mitteilung des Branchendienstes „markt intern“ bereits eine Flut an Protestschreiben von Apothekerinnen und Apotheker an die CDU-Bundesgeschäftsstelle ausgelöst haben, die vor einer Ernennung Heckens warnen. In den Protestschreiben weisen die Apotheker auf das abschreckende Beispiel Norwegen hin, wo es nach der Zulassung von Kettenapotheken nicht zu Einsparungen, aber zu Mängeln in der Versorgung der Bevölkerung gekommen sei. Die Apotheker warnen außerdem vor einer Zerstörung mittelständischer Strukturen, würden im Apothekenbereich Oligopole, sprich Konzerne mit Apothekenketten, das Sagen haben.

Erinnert man sich noch an die Worte Heckens, als er 2006 Seit an Seit (allein dies war politisch ein Unding) mit dem damaligen DocMorris-Chef Däinghaus die Zulassung der Fremdbesitzapotheken in Saarbrücken begründete, kann es einem mulmig werden. Ja, so Hecken seinerzeit, er habe mit der Erteilung der Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke der Kapitalgesellschaft DocMorris „sehenden Auges und willkürlich deutsches Apothekenrecht gebrochen“ (O-Ton Hecken im August 2006). Er begründete seinen Rechtsbruch damit, dass das deutsche Fremdbesitzverbot „evident“ gemeinschaftswidrig sei; deshalb habe seine Behörde so handeln dürfen, ja müssen.

Von wegen. Das EuGH-Urteil vom 19. Mai 2009 erteilte ihm eine kräftige Ohrfeige, so kräftig, dass sogar der eine oder andere Apotheker überlegte, ob man Hecken nicht nachträglich wegen des Rechtsbruchs anzeigen könne.

Diese Fakten müssen in der CDU-Zentrale bekannt sein. Hecken als Bundesgesundheitsminister sollte ein „no go“ sein. Hecken? Nein, danke!


Peter Ditzel