Austauschbar oder nicht?

AOK und ratiopharm im Zwist

Berlin - 24.07.2009, 15:45 Uhr


Seit Monaten herrscht Streit, ob wirkstoffgleiche Arzneimittel mit nicht identischen Anwendungsgebieten austauschbar sind oder nicht.Es bleibt zu hoffen, dass sich DAV und GKV-Spitzenverband am 29. Juli auf eine gemeinsame Position einigen.

Christopher Hermann, Verhandlungsführer für die Rabattverträge im AOK-System, sieht sich im Recht - schließlich vertritt auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine extensive Auslegung der einschlägigen Vorschrift. Das BMG ist bekanntlich der Auffassung, dass der Begriff "gleicher Indikationsbereich" in § 129 Abs. 1 SGB V weit auszulegen ist: Arzneimittel sind, bei Erfüllen der anderen Austauschkriterien, dann vom Apotheker auszutauschen, wenn mindestens ein gemeinsames Anwendungsgebiet vorliegt. Dies hat Staatssekretärs Klaus Theo Schröder bereits in mehreren Schreiben an die Pharmaverbände dargelegt.

Dennoch bleiben die betroffenen Generikahersteller bei ihrer Meinung - auch ratiopharm. Die AOK warf dem Unternehmen nun erneut vor, Apotheker zu verunsichern. In einem Positionspapier stellt sie die Aussagen der Firma ratiopharm den aus ihrer Sicht "tatsächlichen Fakten" gegenüber - "damit die Apotheker wissen, dass ein Austausch wirkstoffgleicher Medikamente gemäß Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit keine Probleme bringt." So hält die Kasse beispielweise die Behauptung ratiopharms, es liegt immer dann ein unzulässiger Off-label-use vor, wenn nicht alle Indikationen des unrabattierten Arzneimittels ausnahmslos durch das rabattierte abgedeckt werden, für abwegig. Dazu zitiert sie aus einem Schreiben des Staatssekretärs Schröder an die Pharmverbände vom 6. Juli: "Die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets ist dann ein bestimmungsgemäßer Gebrauch, wenn der Gebrauch dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht. Bei generischen Zulassungen lässt sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis insbesondere aus den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes herleiten."

Laut AOK teilt auch der GKV-Spitzenverband die Meinung des BMG. Doch tatsächlich gibt man sich dort weitaus zurückhaltender als die AOK. Man bemühe sich, die Rabattverträge gängig zu machen, versicherte eine Sprecherin des Spitzenverbandes. Aber man sehe sich an das Gesetz gebunden. Und aus diesem lasse sich derzeit nicht deutlich ablesen, ob die weite oder die enge Auslegung zur Anwendung komme. Beim Spitzenverband würde man sich daher wünschen, dass der Gesetzgeber für eine Klarstellung in der einschlägigen Vorschrift sorgt.

Für Pharmazeuten und Hersteller ist es jedenfalls mehr als befremdlich, wenn auf diese ­Weise ein Patient ein Arzneimittel erhält, in dessen Packungsbeilage seine Erkrankung nicht einmal erwähnt wird. Doch Hermann sieht das anders: "Die betreffenden Arzneimittel beinhalteten die gleichen Wirkstoffe - und kommen oft sogar aus derselben Produktionslinie". ­Einen Austausch aufgrund einer ­fehlenden "Nischenindikation" aus­zuschließen, sei medizinisch und ökonomisch in keiner Weise zu rechtfertigen.

Nun liegt alle Hoffnung auf den für den 29. Juli anberaumten Rahmenvertragsverhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Die Verunsicherung der Apotheker wird wohl erst dann weichen können, wenn sich Vertragspartner auf eine Position geeinigt haben.


Kirsten Sucker-Sket