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CGM hat die nächste Konnektorgeneration entwickelt

05.09.2019, 05:00 Uhr


CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) reicht erneut als erster Hersteller ein Produkt für die Telematikinfrastruktur (TI), den eHealth-Konnektor, zum Zulassungsverfahren der gematik ein.

Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens bestätigt das eHealth-Unternehmen CGM seine Verantwortung als Marktführer:

„Wir freuen uns, dass die KoCoBox MED+ alle von der gematik vorgegebenen Spezifikationen erfüllt und nun für das Zulassungsverfahren eingereicht werden konnte. Die Zulassung des ersten eHealth-Konnektors ist ein weiterer überaus wichtiger Meilenstein auf der deutschen eHealth-Roadmap. Denn ein eHealth-Konnektor ist die zwingend notwendige Voraussetzung, um die neuen medizinischen Anwendungen wie eMP und NFDM zu nutzen“, so Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland AG. Die CGM arbeite eng mit der gematik zusammen, so Eibich weiter, man versuche auf diese Weise das Zulassungsverfahren schnellst möglich abzuschließen. Ziel sei es, den Ärzten und Patienten zeitnah die neuen medizinischen Anwendungen eMP, NFDM und QES zur Verfügung zu stellen. Denn auf diese würde die Ärzteschaft schon lange warten. Weiterhin sind eHealth-Konnektor und QES notwendige Voraussetzung zur Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept), aber auch für die oft geforderte elektronische Patientenakte (ePA).

Auch mit Blick auf die anstehende TI-Anbindung der Apotheken ist aus Sicht der CGM eine schnelle Zulassung der KoCoBox MED+ als eHealth-Konnektor für den Produktivbetrieb zu begrüßen. „Wir wollen allen Apothekern die notwendigen TI-Komponenten so früh wie möglich zur Verfügung stellen, damit diese ohne Probleme bis zum Ende der gesetzlichen Frist am 30. September 2020 angebunden sein können“, erklärt Eibich. Der von der CGM angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+, ist uneingeschränkt zukunftsfähig und wird mit einem einfachen Software-Upgrade zu einem eHealth-Konnektor. Der GKV-Spitzenverband hat dies kürzlich bestätigt. Ab dem Zeitpunkt des Upgrades und der aktiven Nutzung durch die Apotheke, besteht selbstverständlich der uneingeschränkte Förderanspruch für die Beschaffung und den laufenden Betrieb der TI Komponenten.

 

 

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