ALTDATEN_DAZ/AZ

Niedrig hängen

21.01.2002, 16:40 Uhr

Bundesverfassungsgericht: Auch Apotheken dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen ö

Der Ausschluss der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen (§ 14 Abs. 4 Ladenschlussgesetz) ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz) unvereinbar. Deshalb ist die Vorschrift nichtig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 16. Januar entschieden (Az.: 1 BvR 1236/99). Der Senat stellt fest, dass eine Regelung, die Apotheken von der Teilnahmemöglichkeit an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen ausschließt, unverhältnismäßig stark in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit eingreift.Show more
21.01.2002, 16:40 Uhr