Arzneimittelhersteller dürfen Apotheken nicht als Werbemittler einsetzen
Arzneimittelherstellern ist es nicht erlaubt, Apotheken für eine indirekte Werbung beim Patienten einzusetzen. Das Landgericht Köln untersagte einem Unternehmen, Apotheken über ein Internet-Portal vorformulierte Werbebriefe für potenzielle Kunden anzubieten, die nur noch um den Briefkopf der Apotheke ergänzt werden müssen. Eine solche Werbung ist dem Gericht zufolge irreführend, da sie bei Verbrauchern die Fehlvorstellung erwecken kann, der Apotheker habe ihnen den Brief persönlich geschrieben.(Urteil des Landgerichts Köln vom 17. März 2005, Az.: 31 O 858/04)