Der Fall Hecken/DocMorris: „Juristisch geht es jetzt erst richtig los“
BERLIN (bra/cr). Nach geltendem deutschem Recht stellt die Erteilung der Betriebserlaubnis für die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken einen Verstoß gegen das Apothekengesetz dar. Dennoch hat das Landgericht Saarbrücken am 9. August den Eilantrag einer Apothekerin auf Schließung der Saarbrücker DocMorris-Filiale abgewiesen. Damit bleibt die Filiale der niederländischen DocMorris AG zunächst weiterhin geöffnet. Doch die gerichtlichen Auseinandersetzungen im Fall Hecken/DocMorris stehen erst am Anfang.Die DAZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Dr. Claudius Dechamps, Prozessvertreter des Deutschen Apothekerverbandes, der Apothekerkammer des Saarlandes und von drei Apothekerinnen und Apothekern sowie Lutz Tisch, Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht, Berufsrecht bei der ABDA.