Empfehlungen für DocMorrris bleiben für Otto tabu
Das Versandhandelsunternehmen Otto muss seine Werbeko–operation mit der holländischen Internetapotheke DocMorris weiterhin ruhen lassen. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Versandhändler, über seine Internetseite und eine Katalogbeilage Werbung unter der Überschrift "Otto empfiehlt Doc–Morris" zu veröffentlichen. In dieser versprach DocMorris Otto-Kunden eine 100-prozentige Zuzahlungsersparnis bei der Erstbestellung rezeptpflichtiger Medikamente. Das Hamburger Unternehmen habe damit fremden Ų und überdies rechtswidrigen Ų Wettbewerb gefördert, urteilte das Gericht. Es bestätigte damit eine vorangegangene einstweilige Verfügung.(Urteil des LG Hamburg vom 17. August 2006, Az.: 315 O 340/06)