Neuer Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung kommt
Änderungen zur Aut-idem-Substitution ab 1. April
STUTTGART (diz/bah). Die unterschiedliche Auslegung des Rahmenvertrags durch die Beteiligten dürfte ab 1. April ein Ende haben. Die GKV-Spitzenverbände und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben sich nach längeren Verhandlungen auf eine Neufassung der Bestimmungen über die Aut-idem-Substitution von Arzneimitteln und über die Abgabe von Importarzneimitteln im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (§ 129 Abs. 2 SGB V) geeinigt. Unterschrieben ist der Vertrag allerdings noch nicht.