Nach der Erbschaftsteuerreform: Besteht Handlungsbedarf?
Beratung beim Notar schafft Sicherheit
(nk/az). Die Bundesregierung hat noch Ende 2007 den in der Großen Koalition ausgehandelten Gesetzentwurf für die Reform der Erbschaftsteuer auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Gesetz soll innerhalb des nächsten Jahres in Kraft treten. Ob dies bereits, wie geplant, zum 1. April 2008 oder erst später erfolgen wird, ist jedoch noch unklar. Eine eingehende Beratung beim Notar schafft Sicherheit und zeigt, ob in den nächsten Monaten im Einzelfall Handlungsbedarf besteht.