Kinder kommen jetzt zuerst
Neues Unterhaltsrecht ab 2008
(nr/az). Zum 1. Januar 2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Von der Reform profitieren vor allem Kinder, die bei einer Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig sind. Ehegatten müssen sich hingegen auf mehr Eigenverantwortung einstellen: Eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie nach der Scheidung gibt es nicht mehr.