Bundesverwaltungsgericht segnet „dm-Modell“ ab
Kooperationsmodell von Versand-Begriff "noch erfasst" – dm kündigt zügigen Ausbau anLEIPZIG (cr). Sieg für dm auf ganzer Linie: Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass Drogeriemärkte in den Versandhandel mit Arzneimitteln einbezogen werden dürfen. dm darf somit weiterhin für die Europa Apotheek in Venlo Arzneimittelbestellungen einsammeln und die bestellten Arzneimittel ihren Kunden aushändigen. Vertreter von ABDA und Kammern zeigten sich über die Entscheidung betroffen. dm-Geschäftsführerin Schmidt kündigte noch in Leipzig einen zügigen Ausbau von Arzneimittel-Pick-up-Stationen in der Drogeriekette an.