Veröffentlichung von Vorstandsgehältern rechtens
KARLSRUHE (ks). Die gesetzliche Pflicht der Krankenkassen, die Höhe der jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies ist für die Richter des Bundesverfassungsgerichts so offensichtlich, dass sie die Verfassungsbeschwerde zweier Kassenvorstände gegen die einschlägige gesetzliche Regelung gar nicht erst zur Entscheidung angenommen haben.(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008, Az.:1 BvR 3255/07)