Zuzahlungsgutscheine bleiben für Sanicare tabu
Beschwerde vor dem OVG Lüneburg scheitert
Berlin (ks). Die im niedersächsischen Bad Laer ansässige Versandapotheke Sanicare darf ihren Kunden auch weiterhin nicht über Zuzahlungsgutscheine die gesetzliche Zuzahlung erlassen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am 20. Juni die Beschwerde der Versandapotheke gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück aus dem März zurück: Mit diesem hatten die Verwaltungsrichter es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage von Sanicare-Inhaber Johannes Mönter gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Niedersachsen aus dem November 2007 wiederherzustellen (siehe DAZ 16/2008, S. 26).