ABDA fordert Rezept-Sammelverbot für Pick-ups
Die 15. AMG-Novelle ist noch für Überraschungen gut: Arzneimittel-Abholstellen sollen mit Auflagen belegt werden
Berlin (ks). Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird derzeit eifrig am Kabinettsentwurf der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes gefeilt. Vorgesehen ist, dass sich die Bundesregierung am 18. Februar mit der Materie befasst. Bereits im Referentenentwurf waren gewichtige Neuregelungen für den pharmazeutischen Großhandel und neue Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Rezepturen enthalten. Noch nicht vorgesehen war eine Regelung zu Arzneimittel-Pick-up-Stellen. Doch auch eine solche soll nun Eingang ins Gesetz finden – allerdings nicht in Form eines generellen Verbots. Die ABDA hat dem BMG hierzu selbst Vorschläge unterbreitet. Wir dokumentieren den hierzu erfolgten Schriftwechsel im Wortlaut.