DocMorris unterliegt deutscher Preisbindung
HAMBURG (ks). Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass auch eine ausländische Apotheke, die Medikamente an Besteller aus Deutschland versendet – hier DocMorris –, an die deutschen Preisvorschriften für Arzneimittel gebunden ist. Das Hanseatische OLG wendet sich in einem aktuellen Urteil ausdrücklich gegen die 2004 ergangene Entscheidung des OLG Hamm, derzufolge eine solche Preisbindung nicht besteht. Damit mehren sich die Urteile, die die Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken bejahen. Ein höchstrichterliches Urteil steht allerdings nach wie vor aus.
(Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19. Februar 2009, Az.: 3 U 225/06)