EuGH beanstandet österreichische Regelungen zur Bedarfsplanung
Luxemburger Richter geben Zahn-Discounter recht
Berlin (ks). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die österreichischen Regelungen zur Bedarfsplanung bei der Errichtung privater Krankenanstalten für unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit erklärt. Zugleich stellen die Luxemburger Richter klar, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durchaus aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein kann. Vorliegend beanstandeten sie jedoch, dass die Regelungen zur Bedarfsprüfung zwar – wie hier – auf ein selbstständiges Ambulatorium für Zahnheilkunde, nicht aber auf Gruppenpraxen angewandt werden. Zudem seien dem Ermessen der nationalen Behörden keine hinreichenden Grenzen gesetzt. (Urteil des EuGH vom 10. März 2008, Rechtssache C-169/07)