Haus geerbt
Nicht immer muss der Erbe einziehen(bü). Das ist seit Jahresbeginn 2009 neu im Erbschaftsrecht: Wird ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung hinterlassen, so kann die Immobilie vom Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner, den Kindern sowie Enkeln (deren Eltern nicht mehr leben) steuerfrei geerbt werden, wenn sie mindestens zehn Jahre lang darin wohnen bleiben oder nach dem Erbfall darin einziehen.
