Bundesrat: Keine Mehrheit für Anträge zu Versandhandel und Pick-up-Stellen
Empfehlungen des Gesundheitsausschusses zurückgewiesenBerlin (ks/diz). Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am 3. April mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) befasst. Die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer hatten zuvor eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf berücksichtigen sollte – darunter auch jene, den Arzneimittelversand auf OTC-Präparate zu beschränken. Schleswig-Holstein brachte dagegen am 1. April noch einen Antrag zur Regelung von Pick-up-Stellen ein. Beide Bemühungen blieben jedoch letztlich erfolglos.