Wie Pick-up-Stellen verboten werden könnten
Verbot der Arzneimittel-Pick-up-Stellen und Reform des Arzneimittelversandrechts als Kompromiss
Von Grit Hofmann
Das Pick-up-Stellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 wird den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung und an einen sicheren Arzneimittelversand nicht gerecht. Rechtsanwältin Grit Hofmann schlägt in der aktuellen Debatte um die Pick-up-Stellen einen Kompromiss zwischen dem kompletten Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel und einer weiteren Liberalisierung des Arzneimittelversands vor. Sie plädiert für ein Verbot der Arzneimittel-Pick-up-Stellen und die Festlegung des Arzneimittelversands auf die klassische Form des Versands.