Bundesverfassungsgericht weist PKV-Klage ab
PKV-Basistarif mit dem Grundgesetz vereinbarBERLIN (ks). Die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beschlossenen Neujustierungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Den Gesetzgeber treffe lediglich eine Beobachtungspflicht, urteilte am 10. Juni das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht sich vollauf bestätigt. Der PKV-Verband bemüht sich, der Entscheidung ebenfalls Gutes abzugewinnen – immerhin hätten die Richter keine Zweifel am Existenzrecht der PKV.