Ab Juli 2009: Zum zweiten Mal Umzugskosten-Abzug erhöht
Nicht nur bei beruflichem Wohnungswechsel hilft der Fiskus tragen(bü). Rechnungen für einen privat veranlassten Umzug dürfen als "haushaltsnahe Dienstleistung" vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden: 20 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 4000 Euro im Jahr können seit Jahresbeginn 2009 die Steuer mindern. Dabei werden allerdings auch alle anderen haushaltsnahen Dienstleistungen mitgerechnet, etwa die Arbeit eines Gärtners oder einer Putzhilfe.