Praxisgebühr ist rechtmäßig
Bundessozialgericht hält 10 Euro im Quartal für zumutbarBerlin (ks). Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 25. Juni entschieden, dass die 2004 eingeführte und von gesetzlich Krankenversicherten zu entrichtende Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal nicht verfassungswidrig ist. Die gesetzlichen Kassen begrüßen die nun erreichte Rechtsklarheit. Ihre Versicherten haben im vergangenen Jahr 1,92 Mrd. Euro an Praxisgebühren beim Arzt und Zahnarzt gezahlt (Az.: B 3 KR 3/08 R).