Ab September 2009: Neuer Versorgungsausgleich für Ehe-/Lebenspartner
Geringe Unterhaltszahlung bringt keinen "Gewinn" mehr(bü). Ob eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft (diese, sofern sie seit 2005 begründet wurde) geschieden wird: Der Versorgungsausgleich soll dafür sorgen, dass die während des amtlich bestätigten Zusammenlebens erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig auf die beiden Partner aufgeteilt werden. Das war bisher nicht immer der Fall, auch wegen des komplizierten Rechts. Ab September 2009 soll es gerechter zugehen.