Neue Grippe: Impfung per Verordnung geregelt
Kabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen KrankenversicherungBERLIN (tw). Die Impfung gegen die Neue Grippe (sogenannte Schweinegrippe) wird für jeden Versicherten, der eine Immunisierung wünscht, von der Krankenkasse bezahlt. Festgelegt ist diese Leistungspflicht in einer "Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1)", der das Bundeskabinett am 19. August zugestimmt hat. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung habe sich zu einer Übernahme der Kosten bereit erklärt, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Bekanntgabe der Beschlüsse in Berlin erklärte.