Spanien: Inkohärente Niederlassungsbeschränkungen?
EuGH-Generalanwalt: Zulassungsanforderungen für Apotheken sind nicht mehr durch Gesundheitsschutz gerechtfertigtBerlin (ks). Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Miguel Poiares Maduro, ist der Auffassung, dass die Rechtsvorschriften der spanischen Region Asturien zur Regelung des Apothekenwesens gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen. Die Regelung, die die Anzahl der Apotheken in einem Gebiet nach Maßgabe der dortigen Bevölkerungszahl begrenzt, werde nicht so einheitlich und kohärent angewandt, dass der Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) als Rechtfertigung im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung geeignet wäre.