GSK kämpft um Reimport-Beschränkungen
EU-Kommission muss sich mit dem Kartellverbot und möglichen Ausnahmen beschäftigenBerlin (ks). Die Europäische Kommission muss sich erneut mit der Frage befassen, ob der britische Arzneimittelhersteller GlaxoSmithKline (GSK) seine spanischen allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Beschränkung des Parallelhandels anwenden darf. Zwar bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil, dass diese Bedingungen mit dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nicht vereinbar sind. Die Kommission habe aber den Freistellungsantrag des Unternehmens von diesem Verbot nicht ausreichend geprüft. (Urteil vom 6. Oktober 2009, verbundene Rechtssachen C-501/06 P u. a.).