Soll 100 doch gleich 100 sein?
DAV bleibt dabei: Beim Austausch zählt die konkrete StückzahlBERLIN/HAMBURG (tmb). Die Unklarheiten im Zusammenhang mit der Packungsgrößenauswahl bei Rabattverträgen gehen weiter. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) vertritt in einer Mitteilung an die Landesorganisationen die Auffassung, dass für die Auswahlentscheidung in der Apotheke die konkrete Verordnung des Arztes maßgeblich ist. Dies steht im Gegensatz zur Position der KSK-Pharma AG und zur jüngsten gerichtlichen Entscheidung in diesem Zusammenhang.