H1N1 und das Arbeitsrecht
Aus Seuchen-Angst die Arbeit nicht liegen lassen
(bü). Das H1N1-Virus kann sich auch auf die Arbeitswelt auswirken. Deshalb gibt es für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer ein paar Dinge zu beachten. Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter erkrankt und in Quarantäne muss, so hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Aus Angst vor der "Schweinegrippe" darf ein Angestellter nicht einfach zu Hause bleiben.