Betriebsfest vor Weihnachten: Der Fiskus feiert mit
Auf Teilnehmer "mit Partner" lauert die Steuer(bü). Betriebsfeste – also jene "Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft", die vorzugsweise in die Vorweihnachtszeit fallen – können von den Firmen relativ aufwendig ausgerichtet werden, ohne dass der Fiskus daran beteiligt werden muss: Bis zu 110 Euro je Arbeitnehmer darf sich der Arbeitgeber den Spaß kosten lassen, ohne dass die Mitarbeiter oder ihr Chef steuerlich belastet werden; der Unternehmer spart sogar Steuern. Doch was so steuerzahlerfreundlich aussieht, hat es in sich.