Ausschreibungen für Hilfsmittel unverzichtbar
Vergabekammer widerspricht neuer RechtslageBONN (tmb). Die dritte Vergabekammer beim Bundeskartellamt hat in einem Beschluss vom 12. November entschieden, dass Hilfsmittelverträge europaweit ausgeschrieben werden müssen und die Krankenkassen nicht selbst entscheiden dürfen, ob sie eine solche Ausschreibung vornehmen. Falls die nächsten Instanzen zum gleichen Ergebnis kommen sollten, würde die gerade erst geschaffene Neuordnung der Hilfsmittellieferverträge infrage gestellt.