Privater Versicherungsschutz: Wann Versicherungen leisten
Schon bei drohender Kündigung liegt ein "Fall" vor(bü). Versicherungen sollen nur leisten, wenn der "Fall" eingetreten ist. Manchmal ist allerdings "Überzeugungsarbeit" erforderlich. Kein Versicherter will, dass seine Gesellschaft jeden Antrag auf Leistungen ungeprüft bewilligt. Denn das würde die Beiträge in die Höhe treiben. Jeder Versicherte, der einen "echten Versicherungsfall" erlebt hat, will aber nicht lange auf die Erfüllung seines Anspruchs warten – erst recht nicht darum einen langen Schriftwechsel führen. Manchmal ist das aber so. Nicht selten lohnt es sich, wie diese Fälle zeigen: