Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Bundesregierung reagiert auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte(nk/az). Das Bundesministerium der Justiz will die vollständige erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vorantreiben. Die bisherige Ausnahmeregelung für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, soll in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weitestgehend beseitigt werden. Hieraus könnten sich für Väter nichtehelicher Kinder einschneidende Konsequenzen bei der Erbfolgeplanung ergeben.