Kein Versandverbot für Arzneimittel für Haustiere
BERLIN (ks). Nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfasst das in § 43 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln keine Arzneimittel für Haustiere. Damit dürfen Versandapotheken wieder Tierarzneimittel anbieten, soweit sie nicht für Tiere bestimmt sind, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2009, Az.: I ZR 210/07)