Auch für DocMorris gilt die Arzneimittelpreisverordnung
BERLIN (ks). Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bleibt dabei: Auch die niederländische Versandapotheke DocMorris muss die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften einhalten, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland liefert. Das in Kooperation mit dem Versandhandelsunternehmen Otto offerierte "Bonus-Modell" sei daher unzulässig.(Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. März 2010, Az.: 3 U 126/09)