Der Fiskus macht vor den Erben nicht halt
Beim Tod eines Steuerzahlers muss die Bank melden(bü). Kapitalvermögen, vor allem Wertpapiere und Bankguthaben, liegt immer noch in einem steuerlich unvollständig erfassten "Schutzgebiet". Beim Grundvermögen ist das anders, denn hier wird jede Eintragung im Grundbuch vom Notar direkt ans Finanzamt gemeldet, das auf diese Weise Überblick über Kauf oder Schenkungen erhält. Nicht selten wird jedoch auch Kapitalvermögen, das immer noch relativ gut vor den Augen des Fiskus geschützt ist, ans Tageslicht gebracht: beim Tod eines Steuerzahlers.