Pick-up-Verbot kommt nicht
Justiz- und Innenministerium stellen sich quer – BMG sucht weiter nach LösungBerlin (ks). Das im Referentenentwurf für ein Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz vorgesehene Verbot der Pick-up-Stellen ist in der Ressortabstimmung auf Widerstand getroffen. Das Innen- (CDU) und das Justizministerium (FDP) halten ein solches Verbot für verfassungswidrig. Ohne eine Einigung zwischen den Ressorts kann die Regelung jedoch nicht in den Gesetzentwurf einfließen.