Neue Therapieoptionen für Schwerstkranke
Kabinett stimmt Arzneimittel-Härtefall-Verordnung zuBerlin (ks). Die Bundesregierung hat dem Erlass einer Ministerverordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (Arzneimittel-Härtefall-Verordnung) zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang für Schwerstkranke zu neuen Arzneimitteln, die sich noch in der Entwicklung befinden, durch ein unbürokratisches und rasches Verfahren zu verbessern.