OVG NRW: Selbstbedienungsverbot ist verfassungsgemäß
BERLIN (ks). Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat in einem aktuellen Urteil das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel (§ 17 Abs. 3 ApBetrO) als verfassungsgemäß bestätigt. Es habe nach wie vor seine Berechtigung – auch wenn in den vergangenen Jahren einige apothekenrechtliche Bestimmungen geändert wurden, insbesondere der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen wurde.(Urteil des OVG NRW vom 19. August 2010, Az.: 13 A 182/08)