Vermieter-Eigenbedarf: BGH lässt „Dramatisierung“ zu
Auch "emotionale Bindung" verhindert den Umzug nicht
(bü). Der häufigste Grund, eine Mietwohnung aufzukündigen, ist der Eigenbedarf des Vermieters. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Räume für sich selbst, einen nahen Familienangehörigen (etwa für seine Eltern, Kinder, Geschwister, neuerdings auch Nichten und Neffen) oder für eine "zu seinem Hausstand gehörende Person" (Beispiel: Pflegekraft) benötigt.