Rabatte, Zugaben und Bonussysteme in Apotheken
Alles jenseits der rechtlich zulässigen Grenzen
Von Janna K. Schweim und Harald G. Schweim
Der BGH hat in einer kürzlich gefällten Entscheidung die Bonussysteme von inländischen Apotheken wegen der gesetzlichen Preisbindung für wettbewerbswidrig erklärt [1]. Auch "Werbegaben" sind lediglich im Wert von etwa einem Euro noch zulässig. Apotheker dürfen Patienten auch keinen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente geben. Ebenso sind Sammelkarten und Bonussysteme unzulässig. Nachfolgend das Beispiel einer Versandapotheke mit einem Geschäftsmodell, das sich jenseits rechtlich zulässiger Grenzen bewegen dürfte.