Ob Lohn, Gehalt, Weihnachtsgeld, Rente oder Zinsen: Alles zählt
(bü). Das Gesetz ist eindeutig: Erreichen die von gesetzlich Krankenversicherten geleisteten Zuzahlungen – etwa zu Arzneien oder Heilmitteln und die Praxisgebühren – 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens des Singles oder der Familie, dann brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr geleistet zu werden. Bei "schwerwiegend chronisch Kranken", also vielfach bei Rentnern, ist bereits bei 1 Prozent des Familieneinkommens die Belastungsgrenze erreicht. Doch der Teufel steckt im Detail, wenn es jetzt darum geht, zuviel gezahlte Beträge aus dem Vorjahr zurückzuholen.