Auch Vor-Ort-Apotheken gewähren Rx-Rabatte
Umfrage im Auftrag des Verbands europäischer Versandapotheken
Berlin (ks). Im vergangenen September hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass kleine Rabatte auch bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel wettbewerbsrechtlich zulässig sein können. Deutlich erkennbar werden derartige Boni vor allem von Versandapotheken beworben. Doch nach einer vom Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) initiierten Umfrage unter Apothekenkunden sind Boni auch in den Apotheken vor Ort gängig.