Wenn "Nichteheliche" zusammenziehen
Bei "berechtigtem Interesse" steht dem Partner die Tür offen
(bü). Nicht immer sind Vermieter bereit, ohne Trauschein zusammenlebende Paare in ihrem Haus wohnen zu lassen. Die Rechtslage ist eindeutig: Jeder private Vermieter kann sich die Mieter frei aussuchen. Es gibt keinen Anspruch solcher Paare auf Vermietung einer bestimmten Wohnung. Sie sind aber auch nicht verpflichtet, den Vermieter ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie auf Dauer "wild" zusammenleben wollen.