Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009
BERLIN (ks). Das Sozialgericht Berlin hat den Schiedsspruch zur Festsetzung des Apothekenabschlags 2009 aufgehoben. Aus Sicht des Gerichts enthält er gravierende Mängel. Diese konnten offenbar auch die nach der mündlichen Verhandlung vorgenommenen Nachberechnungen des Schiedsstellen-Vorsitzenden Rainer Daubenbüchel nicht ausräumen. Die beklagte Schiedsstelle ist zur Neuentscheidung verurteilt worden.(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. April 2011, Az. S 73 KR 135/10)